Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung einer Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

 
Eine Haus-und Grundbesitzhaftpflichtversicherung sichert das Haftungsrisiko des Eigentümers ab, welches zum Beispiel dann besteht, wenn sich Mieter oder dritte auf der Immobilie bewegen und zu Schaden kommen.

Als Haftpflichtversicherung und die Haus-und Grundbesitzhaftpflichtversicherung gesetzlichen Regelungen, welche auch die Kündigungsmöglichkeiten beeinflussen. Im Folgenden wird ausführlich erklärt wann und wie dieser Versicherungstyp wieder gekündigt werden kann.

Kündigungsfrist Eine Haus-und Grundbesitzhaftpflichtversicherung kann ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Im eigenen Vertrag kann jedoch auch ausnahmsweise eine kürzere Kündigungsfirst vereinbart worden sein.

Rechenbeispiel: Falls der Vertrag am 12.4. ausläuft, muss das ordentliche Kündigungsschreiben vor dem 12.1. beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein.

Tipp: Falls ein Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit vorliegt, kann dieser frühestens nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre, kann der Vertrag zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Frist gekündigt werden.

Das Schreiben muss noch vor der Frist beim Vertragspartner angekommen sein, damit die Kündigung rechtzeitig ist.

Hinweis: Bei Sonn- oder Feiertagen zählt die Kündigung erst am nächsten Werktag als zugegangen.

Widerrufsrecht bei neuen Verträgen Bei Neuabschluss einer Haus-& und Grundbesitzhaftpflichtversicherung kann die Versicherung nach §8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Mit einem Widerruf wird der Vertragsabschluss rückgängig gemacht.

Hinweis: Falls jedoch ein sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Dann kann jedoch auf Grund des VVG von einem Rücktrittsrecht oder dem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden. Welche, wie der Widerruf, 14-Tage lang gelten.

Falls die Versicherung nicht ausreichend informiert hat kann die Frist sogar 1 und 14 Tage betragen.

Bereits gezahlte Prämien muss das Versicherungsunternehmen dann dem Kunden dann zu erstatten. Sollte es jedoch schon zu Kosten gekommen sein kann das Unternehmen für diese etwas in Rechnung stellen.

Diese oben genannte Widerrufsfrist beginnt erst wenn der Kunde folgende Unterlagen erhalten hat:

  • Den Versicherungsschein
  • Eine richtige und ausfürhliche Belehrung über das Widerrufsrecht
  • Die Vertragsbestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)

Im Gegensatz zu einer Kündigung kann es noch ausreichen das das Schreiben spätestens am letzten Tag der Frist abzuschicken. Jedoch sollte dann unbedingt eine der sichereren unten genannten Versandmethoden gewählt werden, damit der rechtzeitige Versand nachgewiesen werden kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Sofern es ein wichtigen und ausreichenden Grund gibt kann der Versicherungsnehmer und auch das Versicherungsunternehmen den Vertrag vor dem normalen Laufzeitende beenden. In einigen Fällen muss dabei eine abweichende Frist eingehalten werden. Falls mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann ist auch von einer fristlosen Kündigung die Rede.

Im Folgenden die wichtigsten Gründe für eine solche Kündigung:

  • Falls ein Schadensfall eintritt, haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgesellschaft ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass beide Parteien nach Kenntnisnahme des Schadenfalles innerhalb eines Monates den laufenden Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen können. In diesem Fall wird der Beitrag anteilig zurückerstattet.
  • Sonderkündigungsrecht: Im Zuge einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den laufenden Vertrag innerhalb eines Monats auflösen. Als Beendigungstermin gilt dann das Datum zu dem die Änderungen wirksam werden.

    Bei dem Sonderkündigungsrecht spielt es meist keine Rolle wie hoch die Beitragserhöhung ausfällt. In einigen Verträgen ist jedoch festgelegt, dass die Erhöhung mehr als 5% betragen muss.

    Üblicherweise besteht auch bei einer nachteiligen Änderung der Versicherungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht wie bei Preiserhöhungen.
  • Bei einem Eigentümerwechsel, der Immobilie, muss dies dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden (§ 97 VVG). Bei Nicht-Einhaltung dieser Anzeigepflicht ist der Versicherer im Schadensfall von der Leistung befreit.

    Nachdem der Eigentümerwechsel mitgeteilt wurde haben beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer und auch die Versicherungsgesellschaft können dann innerhalb von vier Wochen außerordentlich den bestehenden Vertrag kündigen.
  • Todesfall:Im Falle einer Vererbung übernimmt der Gesamtrechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und es besteht kein Sonderkündigungsrecht gem. § 97 VVG. Es sei denn im Versicherungsvertrag wurde, für den Todesfall, ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.


Hinweis: Wenn außerordentlich gekündigt wird so muss der Kündigungsgrund im Schreiben genannt werden.

Inhalt des Schreibens Ein vollständiges Kündigungsschreiben sollte die folgenden Punkte enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Vertragsnummer oder Kundenreferenz
  • Datum, an dem die Kündigung wirksam wird


Bei einem Widerruf:

  • Name
  • Anschrift
  • Vertragsnummer oder Kundenreferenz
  • Verweis auf die 14-tägige Widerrufsfrist


Versand Die Kündigung oder der Widerruf müssen, falls vom Versicherungsunternehmen angezweifelt, nachgewiesen werden können. Daher sollte das Schreiben auf einem sicheren Weg verschickt werden.

Wenn die Kündigung per Fax gesendet wird ist daher unbedingt der Sendebericht aufzubewahren. Ein anderer guter Weg ist der Postversand als Einschreiben-Rückschein.

Kündigung der Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsgesellschaft
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung "VERTRAGSNAME", mit der Versicherungsnummer HG123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung "VERTRAGSNAME", zum nächstmöglichen Datum, außerordentlich. Die Versicherungsnummer lautet HG123456.

Oder: Wegen der Beitragserhöhung/Leistungsverschlechterungen zum XX.XX.20XX kündige ich die Haus-& Grundbesitzerhaftpflichtversicherung "VERTRAGSNAME" zum Änderungstermin. Die Versicherungsnummer lautet HG123456.
)

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir das Ende der Versicherung schriftlich mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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